Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die von Bewerbern und Bewerberinnen häufig gestellt wurden. Klicken Sie die Frage an, deren Antwort Sie lesen wollen.

Fallen Kosten an, wenn ich die Ausbildung auf eigenen Wunsch vorzeitig beende?

Nein, auch in diesem Fall fallen keine Kosten an.

Ich habe schon früher versucht, auf dem 2. Bildungsweg einen Schulabschluss zu erreichen und abgebrochen. Kann ich es noch einmal versuchen?

Dies hängt davon ab, wie oft Sie insgesamt (einschließlich des 1. Bildungsweges) an den betreffenden Abschlussprüfungen erfolglos teilgenommen haben. Sie haben nur zwei Versuche. Wenn Sie diese noch nicht wahrgenommen haben, können Sie sich erneut bewerben.

Kann ich meine Ausbildung unterbrechen?

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. längerfristige Erkrankung oder ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt) kann eine laufende Ausbildung für maximal ein Jahr unterbrochen werden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig an den Schulleiter.

Bin ich verpflichtet, an allen Schulveranstaltungen teilzunehmen?

Ja, bei Anmeldung gehen Sie die Verpflichtung zum Besuch sämtlicher obligatorischer Schulveranstaltungen ein. Versäumen Sie häufig ohne angemessenen Grund den Unterricht, wird ein Schulausschlussverfahren eingeleitet.

Was passiert, wenn ich krank bin oder arbeiten muss und so nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Müssen Sie aus einem Grund, den Sie sich selbst nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit oder Arbeit), dem Unterricht fernbleiben, so reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Fehltag einen entsprechenden Nachweis (Kopie Krankenschein oder Bescheinigung des Arbeitgebers) bei der Schulsachbearbeiterin ein. Die Fehlzeiten sind damit entschuldigt, versäumte Leistungsnachweise können nachträglich erbracht werden.

Bis wann muss man sich für das nächste Schuljahr anmelden?

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen möglichst bis Ende Mai zu. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind. Nach Beginn des Schuljahres sind Anmeldungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Findet der Unterricht an jedem Wochentag statt, also 5 Tage die Woche, außer in den Ferien?

Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit zwischen 16:40 Uhr und 21:40 Uhr statt. Die Ferientermine entsprechen denen an den sächsischen Tagesschulen.

Bei der Anmeldung ist eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde abzugeben. Wie ist vorzugehen, wenn keine Geburtsurkunde verfügbar ist?

In Deutschland geborene Personen beantragen auf dem Standesamt Ihres Geburtsortes eine Nachfertigung oder einen Abstammungsnachweis. Für im Ausland geborene Personen ist eine beglaubigte Kopie eines amtlichen Personaldokumentes einzureichen, aus welcher das Geburtsdatum und der Geburtsort hervorgeht. Dies kann zum Beispiel der Reisepass, die Aufenthaltsgestattung usw. sein.

Bei Zeugnissen und Geburtsurkunden sind beglaubigte Kopien einzureichen. Wo kann ich beglaubigen lassen?

In der Regel wendet man sich hierzu an ein Bürgeramt. Hierbei wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sie können die Beglaubigung aber auch kostenfrei von unserer Schulsachbearbeiterin ausführen lassen, sofern Sie bei Abgabe Ihrer Bewerbung eine Kopie und das Original vorlegen.