Der Abiturlehrgang

Der in der Regel dreijährige Abiturlehrgang schließt mit der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (dem Abitur) ab. Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch einer Hochschule oder Universität.

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Aufbau, Dauer und Umfang

Gliederung

Der Abiturlehrgang setzt sich aus der einjährigen Einführungsphase und der zweijährigen Qualifizierungsphase zusammen.

Einführungsphase

In der Einführungsphase wird im Klassenverband der Stoff der Jahrgangsstufen 8 bis 10 wiederholt und systematisiert. Außerdem werden Inhalte behandelt, die im Realschulbildungsgang nicht Gegenstand des Unterrichts waren, in der nachfolgenden Qualifizierungsphase jedoch vorausgesetzt werden. Schüler und Schülerinnen, welche nur über ein Fremdsprache verfügen, nehmen in der Einführungsphase den Unterricht in einer 2. Fremdsprache (am Abendgymnasium Leipzig ist dies Spanisch) auf.

Qualifizierungsphase

In der Qualifizierungsphase wählen die Schüler und Schülerinnen zwei Leistungskurse und sechs Grundkurse. Die Qualifizierungsphase umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Klassenverband ist aufgelöst, der Unterricht erfolgt in den gewählten Kursen. Der Unterricht in den Kursen erfolgt nach den gleichen Lehrplänen wie an Tagesgymnasien. Am Ende dieser Phase stehen im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 die Abiturprüfungen an. Es handelt sich dabei um dieselben Prüfungen, die alle sächsischen Abiturienten ablegen müssen. Bei Bestehen dieser Prüfungen wird die allgemeine Hochschulreife erteilt.

Unterrichtszeiten und -umfang

Der Unterricht findet montags bis freitags in drei Lehreinheiten (Doppelstunden zu 90 Minuten) statt. Die erste Lehreinheit beginnt 16:40 Uhr, die dritte endet 21:40 Uhr. In der Einführungsphase sind zwischen 10,5 und 12,5 Lehreinheiten pro Woche zu besuchen, in der Qualifizierungsphase sind es 10,5 bis 11,5 Lehreinheiten. Die Ferientermine entsprechen denen aller anderen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen.

vgl. § 2 Abendgymnasien- und Kollegverordnung (AGyKoVO)

Unterrichtsfächer

Einführungsphase

(LE/W: Lehreinheiten zu 90 Minuten pro Woche)

Unterrichtsfächer der Einführungsphase
FachLE/WHinweise
Deutsch2
Englisch2fortgeführte Fremdsprache
Spanisch2neu aufgenommene Fremdsprache, kann ggf. entfallen wenn bereits von Klasse 7 bis 10 ausreichende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache erworben wurden
Geschichte1
Geographie0,5wird zweiwöchentlich erteilt
Ethik oder ev. Religion0,5wird zweiwöchentlich erteilt
Mathematik2,5
Biologie1wird zweiwöchentlich erteilt
Chemie1
Physik1

vgl. VwV Stundentafeln, Anlage 6a

Qualifizierungsphase

Der Unterricht erfolgt in Leistungs- und Grundkursen. Es sind zwei Leistungskurse und vier bzw. fünf Grundkurse zu belegen.

Hinweis: Kurse werden nur eingerichtet, wenn sie von hinreichend vielen Schülern und Schülerinnen angewählt wurden und der Unterricht personell abgesichert werden kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Kurses.

(Typ: L = Leistungskurs, G = Grundkurs,
LE/W: Lehreinheiten zu 90 Minuten pro Woche)

Kurse der Qualifizierungsphase
TypLE/Wmögliche FächerHinweise
1.L2,5Deutsch, Mathematikabwechselnd 2 bzw. 3 LE in der Woche
2.L2,5Englisch, Geschichte, Physikabwechselnd 2 bzw. 3 LE in der Woche
3.G2Mathematik, Deutschdas Fach, welches nicht als 1. LK gewählt wurde
4.G0,5Ethik, ev. Religionwird zweiwöchentlich erteilt
5.G1Geschichteentfällt, falls LK Geschichte gewählt wurde
6.G1Englischentfällt, falls LK Englisch gewählt wurde
7.G1Biologie, Chemie, Physikentfällt, falls LK Physik gewählt wurde
8.G1Französisch (auslaufend)
Spanisch ab 2024/2025
entfällt, wenn bereits von Klasse 7 bis 10 ausreichende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache erworben wurden
9.G1Biologie, Chemie, Physik, Geographie

vgl. §§ 18 bis 20 Abendgymnasien- und Kollegverordnung (AGyKoVO)

Abschlussprüfungen

Zum Erwerb des Abiturs sind in genau fünf Fächern Prüfungen abzulegen. Dabei handelt es sich um drei schriftliche Prüfungen (P1, P2 und P3), bei denen die Aufgabenstellungen und Prüfungstermine in ganz Sachsen zentral vorgegeben sind. In zwei weiteren Fächern (P4 und P5) wird jeweils eine mündliche Prüfung abgelegt, deren Aufgabenstellung an der betreffenden Schule erstellt wurde.

Welche Fächer geprüft werden, hängt wesentlich von den in der Qualifikationsphase belegten Kursen ab. Es gelten folgende Regelungen:

  1. In den beiden gewählten Leistungskursen wird jeweils eine schriftliche Prüfung durchgeführt (P1 und P2).
  2. In einem Grundkurs wird eine schriftliche Prüfung (P3) in zwei anderen jeweils eine mündliche Prüfung (P4 und P5) durchgeführt.
  3. Die Fächer Deutsch und Mathematik sind beide zwingend Prüfungsfächer.
  4. Eines der beiden Fächer Geschichte und Geographie ist zwingend ein Prüfungsfach.
  5. Eines der Fächer Englisch, Biologie, Chemie und Physik ist zwingend ein Prüfungsfach.
  6. Sind durch die Regeln 1. bis 5. nicht bereits fünf Fächer festgelegt, erfolgt eine Prüfung in einem weiteren Grundkursfach.
  7. Das Grundkursfach Englisch kann nur mündlich geprüft werden.
  8. Die Fächer Französisch, Spanisch, Informatik, Ethik und ev. Religion sind keine Prüfungsfächer.

vgl. § 48 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA)

Aufnahmevoraussetzungen

Allgemeine Aufnahmebedingungen

Zur Aufnahme in den Abiturlehrgang an unserer Einrichtung müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Volljährigkeit: Zum ersten Schultag muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
  2. Realschulabschluss: Der Realschulabschluss (oder ein diesem gleichgestellter Schulabschluss) ist zwingend Aufnahmevoraussetzung.
  3. Berufsausbildung oder -erfahrung: Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit muss zum ersten Schultag vorliegen.
  4. Berufstätigkeit: Bei Aufnahme in unsere Einrichtung muss der Bewerber/die Bewerberin einer Berufstätigkeit nachgehen.

Ersatzbestimmungen

Aus Gründen der Gleichbehandlung können bzgl. der geforderten Berufserfahrung bzw. aktuellen Berufstätigkeit andere Tätigkeiten anerkannt werden:

  • durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit
  • Elternzeit bzw. Betreuung eines minderjährigen Kindes oder einer pflegebedürftigen Person
  • Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Zeiten einer (nicht erfolgreich abgeschlossenen) Berufsausbildung

Über die Anrechnung solcher Tätigkeiten entscheidet der Schulleiter.

Hinweis: Falls Sie die oben in 3. oder 4. genannten Bedingungen nicht erfüllen, suchen Sie bitte mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen über Ersatztätigkeiten die Sprechstunde des Schulleiters auf oder vereinbaren telefonisch einen Termin außerhalb der Sprechstunde, falls Sie diese nicht wahrnehmen können.

Keine Zeugnisaufbesserung, kein 3. Versuch

In den Abiturlehrgang können keine Bewerber oder Bewerberinnen aufgenommen werden, die bereits:

  • über die allgemeine Hochschulreife verfügen oder
  • zweimal erfolglos die Abiturprüfungen abgelegt haben oder
  • zweimal zu den Abiturprüfungen nicht zugelassen wurden.

vgl. § 3 Abendgymnasien- und Kollegverordnung (AGyKoVO)

Bewerbungsunterlagen

Hinweise:

  1. Da einer Bewerbung beglaubigte Dokumente beigelegt werden müssen, sind Bewerbungen per e-Mail leider nicht möglich.
  2. Im Rahmen der Anmeldung ist von unserer Schulsachbearbeiterin Ihre Identität zu prüfen. Bringen Sie deshalb bei der Anmeldung ihren Personalausweis/ihre Aufenthaltsgenehmigung mit. Falls Sie sich auf dem Postweg bewerben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Schulsachbearbeiterin, an dem diese Überprüfungen vorgenommen werden können.
  3. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen bearbeitet werden können und vor einer Aufnahme die in 2. beschriebenen Überprüfungen vorgenommen werden mussten.

Eine vollständige Bewerbung umfasst nachstehende Unterlagen:

  • einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag
  • einen lückenlosen, datierten und unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Realschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den erworbenen Berufsabschluss oder Nachweise zur Berufstätigkeit bzw. entsprechende Ersatztätigkeiten

Hinweis: Beglaubigungen zum Zwecke der Bewerbung für einen Bildungsgang an unserer Einrichtung werden kostenfrei von unserer Schulsachbearbeiterin vorgenommen, sofern das Original und eine bereits erstellte Kopie vorgelegt werden.

vgl. § 4 Abendgymnasien- und Kollegverordnung (AGyKoVO)
vgl. § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Kosten und Förderung

Vollständige Kostenfreiheit

Der Schulbesuch ist kostenfrei, es gibt keine Anmelde- oder Abmeldegebühren. Zeugnisse und sonstige Bescheinigungen werden kostenfrei erstellt. Lediglich für Zweitschriften verloren gegangener Zeugnisse müssen Ausstellungsgebühren erhoben werden.

Sämtliche für den Unterricht benötigten Lehrbücher können bei uns kostenfrei entliehen werden. Die gilt auch für den erforderlichen graphikfähigen Taschenrechner.

Ausbildungsförderung

Für die zweite Hälfte der Ausbildung (ab dem 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 11) kann Schüler-BAföG beantragt werden.