Der Realschullehrgang
Der ein- oder zweijährige Realschulbildungsgang endet mit dem Erwerb des Realschulabschlusses (dem mittleren Bildungsabschluss). Mit diesem wird die Aufnahme einer Lehre oder einer schulischen Berufsausbildung möglich. Der Realschulabschluss ist außerdem Voraussetzung zur Aufnahme in unseren Abiturlehrgang.
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Gliederung
Der Realschulbildungsgang setzt sich aus der Klassenstufe R9 und der Klassenstufe R10 zusammen.
Die Klassenstufe R9
Diese Klassenstufe entspricht der Klasse 9 des Realschulbildungsganges an einer sächsischen Oberschule. In die Klasse R9 wird aufgenommen, wer über einen Hauptschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss verfügt.
Die Klassenstufe R10
Die Klassenstufe R10 entspricht der Klasse 10 an einer sächsischen Oberschule. Bewerber und Bewerberinnen mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss überspringen die Klasse R9 und treten direkt in die R10 ein. Am Ende dieser Klassenstufe sind die Abschlussprüfungen abzulegen. Bei Bestehen dieser Prüfungen wird der Realschulabschluss zuerkannt.
Hinweis: Bewerber und Bewerberinnen, welche bereits einen qualifizierenden Hauptschulabschluss besitzen, sich aber unsicher sind, ob sie gleich in die Klassenstufe R10 aufgenommen werden wollen, suchen bitte den Schulleiter im Rahmen seiner Sprechstunde zu einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Unterrichtszeiten und -umfang
Der Unterricht findet montags bis freitags in drei Lehreinheiten (Doppelstunden zu 90 Minuten) statt. Die erste Lehreinheit beginnt 16:40 Uhr, die dritte endet 21:40 Uhr. Pro Unterrichtswoche sind 10 bis 12 Lehreinheiten zu besuchen. Die Ferientermine entsprechen denen aller anderen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen.
(LE/W: Lehreinheiten zu 90 Minuten pro Woche
DaZ: Deutsch als Zweitsprache)
Fach | LE/W R9 | LE/W R10 | Hinweise |
---|---|---|---|
Deutsch | 2 | 2 | |
Englisch | 2 | 2 | |
Geschichte | 0,5 | 0,5 | wird zweiwöchentlich erteilt |
Geographie | 0,5 | 0,5 | wird zweiwöchentlich erteilt |
Gemeinschaftskunde | 0,5 | 0,5 | wird zweiwöchentlich erteilt |
Ethik oder ev. Religion | 0,5 | 0,5 | wird zweiwöchentlich erteilt |
Mathematik | 2 | 2 | |
Biologie | 0,5 | 1 | wird in R9 zweiwöchentlich erteilt |
Chemie | 1 | 0,5 | wird in R10 zweiwöchentlich erteilt |
Physik | 1 | 1 | |
DaZ | 1 | 1 | für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf in Deutsch |
Zum Erwerb des Realschulabschlusses sind in mindestens fünf Fächern Prüfungen abzulegen. Dabei handelt es sich um vier schriftliche Prüfungen (P1 bis P4), bei denen die Aufgabenstellungen und Prüfungstermine in ganz Sachsen zentral vorgegeben sind. In einem weiteren Fach (P5) wird eine mündliche Prüfung abgelegt, deren Aufgabenstellung an der betreffenden Schule erstellt wurde.
In folgenden Fächern sind Prüfungen abzulegen:
- Deutsch (P1)
- Englisch (P2)
- Mathematik (P3)
- Biologie oder Chemie oder Physik (P4)
- eine weiteres Fach (P5), welches nicht bereits schriftlich (P1 bis P4) geprüft wird außer Ethik und ev. Religion
Auf Antrag des Schülers bzw. der Schülerin können in bis zu zwei Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen durchgeführt werden.
Allgemeine Aufnahmebedingungen
Zur Aufnahme in den Realschullehrgang an unserer Einrichtung müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:
- Volljährigkeit: Zum ersten Schultag muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
- Berufstätigkeit: Der Bewerber bzw. die Bewerberin kann eine bisherige Berufstätigkeit mindestens im Umfang von sechs Monaten nachweisen oder ist während des Besuches unserer Einrichtung berufstätig.
- Hauptschulabschluss: Der Hauptschulabschluss (oder ein diesem gleichgestellter Schulabschluss) ist zwingend Aufnahmevoraussetzung.
- ausreichende Kenntnisse in Deutsch: Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund müssen Deutschkenntnisse mindestens in einem Umfang vorliegen, welche es ermöglichen, dem Unterricht weitgehend folgen zu können.
- ausreichende Kenntnisse in Englisch: Bewerber und Bewerberinnen für den Realschulbildungsgang müssen auf dem ersten Bildungsweg Vorkenntnisse in Englisch erworben haben.
Hinweis: Falls Sie die oben in 3. oder 4. genannten Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt die Aufnahme zunächst in die Klassenstufe HV des Hauptschullehrganges. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Klassenstufe erfolgt die Versetzung in die Klassenstufe R9 des Realschullehrganges.
Keine Zeugnisaufbesserung, kein 3. Versuch
In den Realschullehrgang können keine Bewerber oder Bewerberinnen aufgenommen werden, die bereits:
- über den Realschulabschluss oder einen gleichgestellten Schulabschluss verfügen oder
- zweimal erfolglos die Prüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses an der Abendoberschule abgelegt haben.
Hinweise:
- Da einer Bewerbung beglaubigte Dokumente beigelegt werden müssen, sind Bewerbungen per e-Mail leider nicht möglich.
- Im Rahmen der Anmeldung ist von unserer Schulsachbearbeiterin Ihre Identität zu prüfen und Ihr Impfstatus gegen Masern festzustellen. Bringen Sie deshalb bei der Anmeldung ihren Personalausweis/ihre Aufenthaltsgenehmigung und ihren Impfausweis mit. Falls Sie sich auf dem Postweg bewerben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Schulsachbearbeiterin, an dem diese Überprüfungen vorgenommen werden können.
- Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen bearbeitet werden können und vor einer Aufnahme die in 2. beschriebenen Überprüfungen vorgenommen werden mussten.
Eine vollständige Bewerbung umfasst nachstehende Unterlagen:
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag
- einen lückenlosen, datierten und unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss
- geeignete Nachweise zur Berufstätigkeit
Hinweis: Beglaubigungen zum Zwecke der Bewerbung für einen Bildungsgang an unserer Einrichtung werden kostenfrei von unserer Schulsachbearbeiterin vorgenommen, sofern das Original und eine bereits erstellte Kopie vorgelegt werden.
Vollständige Kostenfreiheit
Der Schulbesuch ist kostenfrei, es gibt keine Anmelde- oder Abmeldegebühren. Zeugnisse und sonstige Bescheinigungen werden kostenfrei erstellt. Lediglich für Zweitschriften verloren gegangener Zeugnisse müssen Ausstellungsgebühren erhoben werden.
Sämtliche für den Unterricht benötigten Lehrbücher können bei uns kostenfrei entliehen werden. Die gilt auch für den im Realschullehrgang erforderlichen Taschenrechner.
Ausbildungsförderung
Für die zweite Hälfte der Ausbildung kann Schüler-BAföG beantragt werden.
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