Der Hauptschullehrgang

Der ein- bis zweijährige Hauptschulbildungsgang endet mit dem Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses. Mit diesem wird die Aufnahme vieler Berufsausbildungen möglich. Der Hauptschulabschluss ist außerdem Voraussetzung zur Aufnahme in unseren Realschullehrgang.

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Gliederung

Der Hauptschulbildungsgang setzt sich aus der Klassenstufe HV und der Klassenstufe H9 zusammen.

Die Klassenstufe HV

Die Klassenstufe HV (Vorbereitungsklasse Hauptschullehrgang) bietet Bewerbern und Bewerberinnen mit unzureichenden Voraussetzungen die Möglichkeit, sich auf die Klassenstufen H9 im Hauptschullehrgang oder auf die Klassenstufe R9 im Realschullehrgang vorzubereiten. Sie ist zu besuchen, wenn:

  • die Klassenstufe 8 eines Hauptschul- oder Realschulbildungsganges auf dem ersten Bildungsweg nicht erfolgreich abgeschlossen wurde oder
  • die Schule zur Lernförderung bzw. die Förderschule ohne Hauptschulabschluss verlassen wurde oder
  • Deutschkenntnisse nicht mindestens in einem Umfang vorliegen, welche es ermöglichen, dem Unterricht weitgehend folgen zu können oder
  • auf dem ersten Bildungsweg keine Vorkenntnisse in Englisch erworben wurden.

Die Klassenstufe H9

Die Klassenstufe H9 entspricht der Klasse 9 des Hauptschulbildungsganges an einer sächsischen Oberschule. Am Ende dieser Klassenstufe findet die Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses statt. Bei erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe H9 wird der Hauptschulabschluss, bei guten Leistungen in der Abschlussprüfung der qualifizierende Hauptschulabschluss zuerkannt.

Unterrichtszeiten und -umfang

Der Unterricht findet montags bis freitags in drei Lehreinheiten (Doppelstunden zu 90 Minuten) statt. Die erste Lehreinheit beginnt 16:40 Uhr, die dritte endet 21:40 Uhr. Pro Unterrichtswoche sind 10 bis 13 Lehreinheiten zu besuchen. Die Ferientermine entsprechen denen aller anderen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen.

(LE/W: Lehreinheiten zu 90 Minuten pro Woche
DaZ: Deutsch als Zweitsprache)

Fach LE/W HV LE/W H9 Hinweise
Deutsch 2,5 2 in HV fünf LE in zwei Wochen
Englisch 2,5 2 in HV fünf LE in zwei Wochen
Geschichte 0,5 0,5 wird zweiwöchentlich erteilt
Geographie 0,5 0,5 wird zweiwöchentlich erteilt
Gemeinschaftskunde   0,5 wird in H9 zweiwöchentlich erteilt
Ethik oder ev. Religion   0,5 wird in H9 zweiwöchentlich erteilt
Mathematik 2,5 2 in HV fünf LE in zwei Wochen
Biologie 0,5 0,5 wird zweiwöchentlich erteilt
Chemie 0,5 1 wird in HV zweiwöchentlich erteilt
Physik 0,5 1 wird in HV zweiwöchentlich erteilt
DaZ 2 1 für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf in Deutsch

Zum Erwerb des Hauptschulabschlusses ist am Ende der Klassenstufe H9 die Abschlussprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Einzelprüfungen in mindestens fünf Fächern. Drei dieser Prüfungen (P1 bis P3) werden schriftlich abgelegt. Bei diesen sind die Aufgabenstellungen und Prüfungstermine in ganz Sachsen zentral vorgegeben. In zwei weiteren Fächern (P4 und P5) wird die Prüfung mündlich erbracht. Hierbei werden die Aufgabenstellungen jeweils an der betreffenden Schule erstellt. Alle Prüfungen gehen mit einer Wichtung von einem Drittel in die Abschlussnote im betreffenden Fach ein.

In folgenden Fächern sind Prüfungen abzulegen:

  1. Deutsch (P1)
  2. Englisch (P2)
  3. Mathematik (P3)
  4. eine weiteres Fach (P4), welches nicht bereits in P1 bis P3 geprüft wird außer Ethik und ev. Religion
  5. eine weiteres Fach (P5), welches nicht bereits in P1 bis P4 geprüft wird außer Ethik und ev. Religion

Auf Antrag des Schülers bzw. der Schülerin können in bis zu zwei Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen durchgeführt werden.

Aufnahmebedingungen für die Klassenstufe H9

Zur Aufnahme in die Klassenstufe H9 des Hauptschullehrganges an unserer Einrichtung müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Volljährigkeit: Zum ersten Schultag muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
  2. Berufstätigkeit: Der Bewerber bzw. die Bewerberin kann eine bisherige Berufstätigkeit mindestens im Umfang von sechs Monaten nachweisen oder ist während des Besuches unserer Einrichtung berufstätig.
  3. erfolgreicher Abschluss der Klassenstufe 8: Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss im ersten Bildungsweg die Klassenstufe 8 erfolgreich mit Versetzungsmöglichkeit in die Klassenstufe 9 des Haupt- bzw. Realschulschulbildungsganges abgeschlossen haben.
  4. ausreichende Kenntnisse in Deutsch: Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund müssen Deutschkenntnisse mindestens in einem Umfang vorliegen, welche es ermöglichen, dem Unterricht weitgehend folgen zu können.
  5. ausreichende Kenntnisse in Englisch: Bewerber und Bewerberinnen für den Hauptschulbildungsgang müssen auf dem ersten Bildungsweg Vorkenntnisse in Englisch erworben haben.

Aufnahmebedingungen für die Klassenstufe HV

Zur Aufnahme in die Klassenstufe HV des Hauptschullehrganges an unserer Einrichtung müssen nachstehende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Volljährigkeit: Zum ersten Schultag muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
  2. Berufstätigkeit: Der Bewerber bzw. die Bewerberin kann eine bisherige Berufstätigkeit mindestens im Umfang von sechs Monaten nachweisen oder ist während des Besuches unserer Einrichtung berufstätig.

Keine Zeugnisaufbesserung, kein 3. Versuch

In den Hauptschullehrgang können keine Bewerber oder Bewerberinnen aufgenommen werden, die bereits:

  • über den Hauptschulabschluss oder einen gleichgestellten Schulabschluss verfügen oder
  • zweimal erfolglos die Prüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an der Abendoberschule abgelegt haben.

Eine vollständige Bewerbung umfasst nachstehende Unterlagen:

  1. einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag
  2. einen lückenlosen, datierten und unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild
  3. eine beglaubigte Kopie vom Abgangszeugnis, mit welchem der erste Bildungsweg beendet wurde
  4. geeignete Nachweise zur Berufstätigkeit

Vollständige Kostenfreiheit

Der Schulbesuch ist kostenfrei, es gibt keine Anmelde- oder Abmeldegebühren. Zeugnisse und sonstige Bescheinigungen werden kostenfrei erstellt. Lediglich für Zweitschriften verloren gegangener Zeugnisse müssen Ausstellungsgebühren erhoben werden.

Sämtliche für den Unterricht benötigten Lehrbücher können bei uns kostenfrei entliehen werden. Die gilt auch für den im Hauptschullehrgang erforderlichen Taschenrechner.

Ausbildungsförderung

Für die zweite Hälfte der Ausbildung kann Schüler-BAföG beantragt werden.

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