Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die von Bewerbern und Bewerberinnen häufig gestellt wurden. Klicken Sie die Frage an, deren Antwort Sie lesen wollen.

Dies hängt davon ab, wie oft Sie insgesamt (einschließlich des 1. Bildungsweges) an den betreffenden Abschlussprüfungen erfolglos teilgenommen haben. Sie haben nur zwei Versuche. Wenn Sie diese noch nicht wahrgenommen haben, können Sie sich erneut bewerben.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. längerfristige Erkrankung oder ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt) kann eine laufende Ausbildung für maximal ein Jahr unterbrochen werden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig an den Schulleiter.

Ja, bei Anmeldung gehen Sie die Verpflichtung zum Besuch sämtlicher obligatorischer Schulveranstaltungen ein. Versäumen Sie häufig ohne angemessenen Grund den Unterricht, wird ein Schulausschlussverfahren eingeleitet.

Müssen Sie aus einem Grund, den Sie sich selbst nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit oder Arbeit), dem Unterricht fernbleiben, so reichen Sie innerhalb von drei Tagen nach dem ersten Fehltag einen entsprechenden Nachweis (Kopie Krankenschein oder Bescheinigung des Arbeitgebers) bei der Schulsachbearbeiterin ein. Die Fehlzeiten sind damit entschuldigt, versäumte Leistungsnachweise können nachträglich erbracht werden.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen möglichst bis Ende Mai zu. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch freie Plätze verfügbar sind. Nach Beginn des Schuljahres sind Anmeldungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit zwischen 16:40 Uhr und 21:40 Uhr statt. Die Ferientermine entsprechen denen an den sächsischen Tagesschulen.

In Deutschland geborene Personen beantragen auf dem Standesamt Ihres Geburtsortes eine Nachfertigung oder einen Abstammungsnachweis. Für im Ausland geborene Personen ist eine beglaubigte Kopie eines amtlichen Personaldokumentes einzureichen, aus welcher das Geburtsdatum und der Geburtsort hervorgeht. Dies kann zum Beispiel der Reisepass, die Aufenthaltsgestattung usw. sein.

In der Regel wendet man sich hierzu an ein Bürgeramt. Hierbei wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sie können die Beglaubigung aber auch kostenfrei von unserer Schulsachbearbeiterin ausführen lassen, sofern Sie bei Abgabe Ihrer Bewerbung eine Kopie und das Original vorlegen.